Ablauf & Kosten

 

Was sind die ersten Schritte?


Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir einen Termin für ein erstes vertrauliches Gespräch, in dem Sie Ihre Therapeutin kennenlernen und wir Ihr Anliegen besprechen können. Dem Erstgespräch folgen weitere sogenannte probatorische Sitzungen, die der ausführlichen Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin die Entscheidung über eine weitere Therapie.

Nach diesen probatorischen Sitzungen erfolgt die Stellung des Psychotherapieantrags an Ihre Versicherung/Ihre Beihilfe, sodass eine Therapiepause von bis zu 6 Wochen entstehen kann. Dies ist der gesetzlich vorgegebene Rahmen für eine Rückmeldung der Versicherung. Der detaillierte, anonymisierte Bericht wird von Ihrer Versicherung/Beihilfe im verschlossenen Umschlag an einen externen Gutachter versandt.

Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sollten die Therapiesitzungen wöchentlich stattfinden. Im Verlauf der Therapie macht es aber auch häufig Sinn schrittweise die Frequenz zu verringern und sich in größeren Abständen zu sehen. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.

Je nach Problemstellung oder Erkrankung variiert die gesamte Therapiedauer. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 12-24 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 45 bis maximal 80 Stunden.


Abrechnung der Kosten


Durch die Zulassung zur kassenärztlichen Vereinigung von Nina Wessel ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen am Standort Bad Essen möglich. Ihnen entstehen in der Regel keine Kosten. Sie müssen lediglich Ihre Gesundheitskarte mitbringen.

 

Private Krankenversicherung

Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind - es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag oder sehen einen gewissen Eigenanteil vor. Kontaktieren Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse vor Therapiebeginn Ihre Krankenkasse und klären Sie Ihre individuellen Versicherungskonditionen für eine Psychotherapie.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

Psychotherapie in Privatpraxis: Checkliste für Privatpatient*innen

  • Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
  • Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen? Gibt es zeitliche Einschränkungen?
  • Werden die Kosten voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt.

Ihre private Krankenkasse wird Ihnen die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen und durchführen. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt grundsätzlich unabhängig vom individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung. 

 

Beihilfe

In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

 

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn dieses aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzten Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare.

 

Selbstzahler*innen

Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. 

Sollte eine eigene Übernahme der Therapiekosten zu Ihrer finanziellen Situation passen, bietet dies für Sie wesentliche Vorteile. Sie sind nicht an die Bewilligung und Stundenkontingente Ihrer Krankenversicherung angewiesen und die Therapie wird nicht beim Versicherer aktenkundig, d.h. es erfolgt z.B. keine Diagnosehinterlegung. Sie erhalten dann in regelmäßigen Abständen eine Privatrechnung.

 

Konsiliarbericht


In allen Fällen ist vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie eine somatische Abklärung durch einen Arzt (Konsiliarbericht) notwendig. Diese soll dazu dienen, mögliche somatische Ursachen / Einflüsse vorab einzuschätzen und auszuschließen, dass aus ärztlicher Sicht Kontraindikationen für die Durchführung einer Psychotherapie bestehen.

 

Terminausfall


Bei einem vereinbarten Termin reservieren wir die Zeit exklusiv für Sie. Um einen reibungslosen Praxisablauf zu gewährlisten und Interessent*innen auf der Warteliste so bald wie möglich einen Termin anbieten zu können, ist es notwendig, dass Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin eine eventuelle Änderung mitteilen.